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Kind auf Hoverboard gestoppt – Ermittlungen gegen die Mutter

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OSTHEIM IM LANDKREIS HASSBERGE – Am Donnerstagnachmittag haben Beamte der Haßfurter Polizei in der Ostheimer Hauptstraße ein Kind gestoppt, das mit einem sogenannten Hoverboard unterwegs war. Da das Elektroboard Geschwindigkeiten von bis zu 15 km/h erreicht, gilt es rechtlich als Kraftfahrzeug, für das im öffentlichen Straßenverkehr sowohl eine Fahrerlaubnis als auch ein Versicherungsschutz erforderlich sind.

Da das Mädchen selbst noch strafunmündig ist, richtet sich das Verfahren gegen die Mutter als Halterin des Fahrzeugs. Gegen sie wird nun wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Weder eine gültige Versicherung noch die notwendige Fahrerlaubnis konnten für den Betrieb des Boards vorgewiesen werden.

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Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, derartige Kraftfahrzeuge nur im öffentlichen Raum zu nutzen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Verstöße können empfindliche Bußgelder sowie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere bei einer persönlichen Haftung nach Unfällen.

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