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Promille-Sünder im Visier: Unterfränkische Polizei stoppt Alkoholfahrten in Haßfurt und Mellrichstadt

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HAẞFURT / MELLRICHSTADT – Die Sicherheit auf den Straßen bleibt für die unterfränkische Polizei ein Schwerpunkt ihrer Arbeit. Dass diese Kontrollen notwendig sind, zeigten die vergangenen Tage: Gleich drei Fahrzeugführer mussten nach erheblichen Alkoholüberschreitungen aus dem Verkehr gezogen werden – die Spitzenwerte lagen dabei weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.

In allen Fällen ordneten die Beamten Blutentnahmen an und leiteten entsprechende Strafverfahren ein.

Haßfurt: Fluchtversuch mit über zwei Promille

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Besonders dreist verhielt sich ein Radfahrer am späten Donnerstagabend (4. Juni 2026) in Haßfurt. Gegen 23:00 Uhr wollten Beamte den 45-Jährigen an der Kreuzung Distelfeld / Großer Anger für eine allgemeine Kontrolle stoppen.

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  • Die Reaktion: Anstatt anzuhalten, trat der Mann in die Pedale und versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen.

  • Das Ergebnis: Die Polizisten ließen sich nicht abhängen, holten den Radler schnell ein und stellten ihn. Der Grund für die Flucht war schnell gefunden: Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von über 2 Promille. Da Radfahrer ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig gelten, erwartet den Mann nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Mellrichstadt: Sturztrunk in den frühen Morgenstunden

Bereits in der Nacht zum Donnerstag, gegen 03:00 Uhr, fiel einer Streife in der Beethovenstraße in Mellrichstadt eine 38-jährige Mountainbike-Fahrerin auf.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten eine deutliche Alkoholisierung fest. Der Test ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Auch hier wurde umgehend eine Blutentnahme durchgeführt, da dieser Wert im Bereich einer Straftat liegt.

Mellrichstadt: Autofahrer mit 1,2 Promille gestoppt

Bereits am Mittwochabend (3. Juni 2026) erwischte es einen Autofahrer in Mellrichstadt. Gegen 19:00 Uhr kontrollierte eine Streife einen 35-Jährigen in der Bahnhofstraße.

Den erfahrenen Beamten schlug sofort eine deutliche Alkoholfahne aus dem Fahrzeug entgegen. Ein freiwilliger Test vor Ort bestätigte den Verdacht: Mit über 1,2 Promille lag der Fahrer deutlich über dem Grenzwert von 1,1 Promille für Pkw-Fahrer, ab dem die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt. Die Weiterfahrt wurde sofort unterbunden und das Strafverfahren eingeleitet.

Hinweis der Polizei

Die Polizei betont in diesem Zusammenhang erneut: Wer unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt – egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad – gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch unbeteiligte Dritte. Die Kontrollen werden daher auch in Zukunft konsequent fortgesetzt.


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